Geschützte Werkstatt

Geschützte Werkstatt ist eine Gemeinschaft, die mindestens 20 Arbeitnehmer beschäftigt, ist im Sinne von § 63 des Gesetzes Nr. 5/2004 Z. z. über die Beschäftigung und Ergänzung um Gesetzesänderungen in der Fassung späterer Vorschriften, verpflichtet 3,2% Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu beschäftigen. Wenn diese Pflicht verletzt sein sollte, ist sie für jeden fehlenden Arbeitnehmer mit o.g. Einschränkung, zu einer Abgabe an den Staat verpflichtet. Eine andere Möglichkeit für den Arbeitsgeber, der in eigenem Betrieb keine entsprechende Arbeitsplätze anbieten kann, oder aus anderen Gründen keine Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen beschäftigen kann, den Anteil der Beschäftigung dieser Bürger mit einer alternativer Leistung zu ersetzen, das heißt de Aufträge an eine andere geschützte Werkstatt zu vergeben.

Das Arbeitsamt – zuständig für Sozialwesen und Familie hat der Gemeinschaft Hand Made Compady den Status der geschützten Werkstatt zuerkannt, zwecks Arbeitsplatzschaffung für die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die aufgrund eines Handicaps langzeitig arbeitslos sind.

ERSATZLEISTUNG

Das Arbeitsamt – zuständig für Sozialwesen und Familie hat der Gemeinschaft Hand Made Compady den Status der geschützten Werkstatt zuerkannt und bietet Ihnen die Möglichkeit von einer Ersatzleistung mit der Auftragsvergabe in folgenden Branchen:

  • Fertigung von Heimtextilien sowie Textilien für das Gastgewerbe – vor allem Tischdecken, Tischläufer, Tischsets, Kissen und andere Produkte nach Anforderungen der Kunden
  • Fertigung von Textilien für die Gastronomie und Imbisse – Geschirrtücher, Schürzen, Brotbeutel usw.
  • Fertigung von Fensterbehängen, Tagesdecken, Sitzkissen usw.

Die geschützte Werkstatt erstellt sofort nach der erfolger Auslieferung eine Rechnung , sowie erstellt eine Bestätigung über die erbrachte Leistungen zwecks eines Nachweises von der Ersatzleistung spätestens bis zum 31. März nächstes Jahres